Am 3. August hat die Bundesregierung den Entwurf eines „Bürokratieentlastungsgesetzes II“ vorgelegt. Darunter sind zwei Punkte, die für Solo-Selbstständige bedeutsam sein können: Ab 2017 soll die Kleinunternehmergrenze von 17.500 € auf 20.000 € steigen und Kleinbetragsrechnungen sollen bis zu 200 € statt bislang 150 € möglich sein.
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